Führerscheinklassen

Klasse B 197 (Automatikführerschein)

Siehe Erklärung bei Klasse B.

Die neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde.

Zusätzlich zur regulären Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug sind 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen zu absolvieren. Anschließend findet eine 15-minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen statt, dass wir dir auf einer entsprechenden Bescheinigung ausstellen.

Mit dieser Führerscheinklasse könnt ihr auch eine vorhandene Automatikbeschränkung (Schlüsselzahl 78) in eurem Führerschein durch die Führerscheinstelle austragen lassen. Die Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.

Voraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre (begleitetes Fahren)

Schließt Klasse AM und L ein.

Benötigte Unterlagen:

Die Antragstellung bei der Behörde (LRA OAL) übernehmen wir für dich.

Folgendes ist zu beachten:

Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden. Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.

Bitte sprecht uns bei der Anmeldung darauf an, falls ihr anschließend Interesse an einer Erweiterungsklasse habt. Sonst könnte es passieren, dass ihr bei Klasse B die Schlüsselzahl 197 und bei Klasse BE die Schlüsselzahl 78 erhaltet.

Klasse B 96

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und deren Kombination die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg übersteigt. Die zG des Anhängers darf bei der Klasse BE 3.500 kg nicht übersteigen.

Voraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre (begleitetes Fahren) und Vorbesitz der Klasse B.

Benötigte Unterlagen:

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild

Die Antragstellung bei der Behörde (LRA OAL) übernehmen wir für dich.

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Diese Führerscheinklasse schließt die Klassen A1 und AM ein.

Voraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre

Benötigte Unterlagen:

Die Antragstellung bei der Behörde (LRA OAL) übernehmen wir für dich.

Klasse B 196 (A1 mit der Klasse B fahren) 

Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.

Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen.

Voraussetzung:

  • seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen,
  • das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
  • eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten) absolviert haben, deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde

Benötigte Unterlagen:

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild

Die Antragstellung bei der Behörde (LRA OAL) übernehmen wir für dich.

Klasse Mofa

Mofa bis 50 ccm Hubraum und maximal 25 km/h Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit.

Bei dieser Führerscheinklasse wird kein Führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung ausgestellt.

Voraussetzung:

  • Mindestalter 15 Jahre

Benötigte Unterlagen:

  • Aktuelles Lichtbild

Die Antragstellung bei der Behörde (LRA OAL) übernehmen wir für dich.